Sachsen-AnhaltST6: JagdrechtFreitextfrageST-ST6-11-2025

Wer hat das Aneignungsrecht an von Jagdgästen erlegtem Wild?

Kurze Antwort

Aneignungsrecht an von Jagdgästen erlegtem Wild hat der Revierinhaber. Der Jagdgast übt mit Inbesitznahme dieses Recht in dessen Auftrag aus.

Musterlösung

Aneignungsrecht an von Jagdgästen erlegtem Wild hat der Revierinhaber. Der Jagdgast übt mit Inbesitznahme dieses Recht in dessen Auftrag aus.

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