Sachsen-AnhaltST6: JagdrechtST-ST6-43-2025

Wer hat den Wildschaden zu ersetzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: die Jagdgenossenschaft, wenn der Jagdpächter nicht im Pachtvertrag den Schadenersatz ganz oder teilweise übernommen hat.

  • A)der Revierinhaber, aber nur bei Nichterfüllung des Abschussplanes
  • B)die Jagdgenossenschaft, wenn der Jagdpächter nicht im Pachtvertrag den Schadenersatz ganz oder teilweise übernommen hat
  • C)das Forstamt, aus dessen Bereich das Wild gekommen ist

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