Sachsen-AnhaltST6: JagdrechtST-ST6-84-2025

Wer ist jagdpachtfähig?

Kurze Antwort

Richtig ist: wer drei volle Jahre einen Jagdschein hatte und einen gültigen hat.

  • A)wer mindestens drei Jahre jagdliche Erfahrung hat und einen gültigen Jahresjagdschein hat
  • B)wer für drei Jahre einen Jagdschein hat und die Jägerhaftpflichtversicherung für drei Jahre abgeschlossen hat
  • C)wer drei volle Jahre einen Jagdschein hatte und einen gültigen hat

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Sachsen-Anhalt – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Wer ist jagdpachtfähig? | Jägerprüfung Sachsen-Anhalt – GrünesAbi | GrünesAbi