Sachsen-AnhaltST6: JagdrechtFreitextfrageST-ST6-52-2025

Wie ist die Jagd in befriedeten Bezirken geregelt?

Kurze Antwort

In befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Sie kann eingeschränkt gestattet werden. Die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte haben das Recht, Füchse, Steinmarder, Wildkaninchen, Minke, Marderhunde, Waschbären, Ringel- und Türkentauben zu bejagen.

Musterlösung

In befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Sie kann eingeschränkt gestattet werden. Die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte haben das Recht, Füchse, Steinmarder, Wildkaninchen, Minke, Marderhunde, Waschbären, Ringel- und Türkentauben zu bejagen.

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