Sachsen-AnhaltST7: WildbrethygieneFreitextfrageST-ST7-50-2025

Wie ist mit erlegtem Wild zu verfahren, das Krankheitsanzeichen hat?

Kurze Antwort

Es muss von anderem erlegten Wild abgesondert und mit den Innereien der amtlichen Untersuchung zugeführt werden (Veterinäramt, Tierarzt).

Musterlösung

Es muss von anderem erlegten Wild abgesondert und mit den Innereien der amtlichen Untersuchung zugeführt werden (Veterinäramt, Tierarzt)

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