Kurze Antwort
Ein Beschluss ist gefasst, wenn auf der Vollversammlung die Mehrheit der Anwesenden (und vertretenen) dem Beschluss zugestimmt hat und diese die Mehrheit der Fläche der Anwesenden und vertretenen haben.
Ein Beschluss ist gefasst, wenn auf der Vollversammlung die Mehrheit der Anwesenden (und vertretenen) dem Beschluss zugestimmt hat und diese die Mehrheit der Fläche der Anwesenden und vertretenen haben.
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