Sachsen-AnhaltST6: JagdrechtFreitextfrageST-ST6-28-2025

Wie kommt es zu einem Eigenjagdbezirk?

Kurze Antwort

Wenn sich zusammenhängende landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Flächen von mindestens 75 ha im Eigentum einer Person (natürliche oder auch juristische Personen) befinden, entsteht ein Eigenjagdbezirk.

Musterlösung

Wenn sich zusammenhängende landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Flächen von mindestens 75 ha im Eigentum einer Person (natürliche oder auch juristische Personen) befinden, entsteht ein Eigenjagdbezirk

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