Sachsen-AnhaltST6: JagdrechtFreitextfrageST-ST6-33-2025

Wie sind die Eigentumsverhältnisse an lebendem und totem Wild geregelt?

Kurze Antwort

Lebendes Wild gilt als herrenlos. An totem Wild, gefangenem Wild sowie krankem Wild hat das Aneignungsrecht der Jagdausübungsberechtigte, in dessen Revier es aufgefunden wird. Das betrifft auch Eier und Abwurfstangen. Erlegtes Wild dagegen darf sich der Erleger aneignen, auch wenn es im Nachbarbezirk gefunden wird oder zur Strecke kommt.

Musterlösung

Lebendes Wild gilt als herrenlos. An totem Wild, gefangenem Wild sowie krankem Wild hat das Aneignungsrecht der Jagdausübungsberechtigte, in dessen Revier es aufgefunden wird. Das betrifft auch Eier und Abwurfstangen. Erlegtes Wild dagegen darf sich der Erleger aneignen, auch wenn es im Nachbarbezirk gefunden wird oder zur Strecke kommt.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Sachsen-Anhalt – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Wie sind die Eigentumsverhältnisse an lebendem und totem Wild ger… | Jägerprüfung Sachsen-Anhalt – GrünesAbi | GrünesAbi