Kurze Antwort
Der Abschussplan wird vom Revierinhaber aufgestellt. In gemeinschaftlichen Jagdbezirken bedarf es des Einvernehmens mit dem Jagdvorstand. Die Jagdbehörde bestätigt oder legt ihn anders fest im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat.
Der Abschussplan wird vom Revierinhaber aufgestellt. In gemeinschaftlichen Jagdbezirken bedarf es des Einvernehmens mit dem Jagdvorstand. Die Jagdbehörde bestätigt oder legt ihn anders fest im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat.
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