Kurze Antwort
Die Jagdgenossenschaft nutzt die Jagd in der Regel durch Verpachtung. Sie kann auf eigene Rechnung angestellte Jäger einsetzen, sie kann die Jagd ruhen lassen, falls die Behörde zustimmt.
Die Jagdgenossenschaft nutzt die Jagd in der Regel durch Verpachtung. Sie kann auf eigene Rechnung angestellte Jäger einsetzen, sie kann die Jagd ruhen lassen, falls die Behörde zustimmt.
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