Kurze Antwort
Nur wenn der Eigentümer einer Eigenjagd die Jagd auf fremden Flächen pachten will, muss er soviel verpachten, wie die Pachtfläche die 1000 ha Gesamtjagdfläche überschreitet.
Nur wenn der Eigentümer einer Eigenjagd die Jagd auf fremden Flächen pachten will, muss er soviel verpachten, wie die Pachtfläche die 1000 ha Gesamtjagdfläche überschreitet.
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