Kurze Antwort
Der Wildschaden richtet sich nach dem Wert des Ertragsausfalls zur Erntezeit bzw. des Mehraufwandes zur Verringerung des Schadens.
Der Wildschaden richtet sich nach dem Wert des Ertragsausfalls zur Erntezeit bzw. des Mehraufwandes zur Verringerung des Schadens
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