SachsenRechtSN-REC-220-2026

Ab welcher Mindestentfernung von einem Wohngebäude kann im Freistaat Sachsen eine Hauskatze, die sich im Jagdbezirk vom nächsten bewohnten Gebäude in Fallen gefangen haben, im Sinne des Jagdschutzes erlegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Von mehr als 300 m.

  • A)Von mehr als 200 m
  • B)Von mehr als 300 m
  • C)Von mehr als 500 m

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