SachsenRechtSN-REC-37-2026

Ab wieviel Jäger zählt eine Jagd als Gesellschaftsjagd, bei der ein Jagdleiter zu bestimmen ist?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ab fünf teilnehmenden Jägern.

  • A)Ab 10 Jägern, fünf Treibern und drei brauchbaren Hunden
  • B)Ab fünf teilnehmenden Jägern
  • C)Ab vier teilnehmenden Jägern sowie mindestens zwei brauchbaren Jagdhunden und einem Jagdhornbläser

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