SachsenRechtSN-REC-35-2026

Als Nachtzeit im Sinne des Bundesjagdgesetz gilt die Zeit:

Kurze Antwort

Richtig ist: Von 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang.

  • A)Von 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang
  • B)Von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang
  • C)Von 22:00 Uhr bis 04:00 Uhr

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