SachsenVerbraucherschutzSN-VER-233-2026

Als was ist das Unterlassen einer Seuchenanzeige oder das Nichtbefolgen von Anweisungen zur Wildseuchenbekämpfung zu werten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Als Ordnungswidrigkeit.

  • A)Als Straftat
  • B)Als Vergehen
  • C)Als Ordnungswidrigkeit

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