SachsenRechtSN-REC-107-2026

An welchen Orten darf die Jagd nicht ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: An Orten, an denen die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gestört und das Leben von Menschen gefährdet würde.

  • A)An Orten, an denen die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gestört und das Leben von Menschen gefährdet würde
  • B)In Wasserschutzgebieten
  • C)In Landschaftsschutzgebieten

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