SachsenJagdkundeSN-JAG-550-2026

An welchen Tagen der Läufigkeit kann die Hündin i. d. R. belegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Vom 9. bis zum 12. Tag.

  • A)Vom 4. bis zum 7. Tag
  • B)Vom 9. bis zum 12. Tag
  • C)Vom 16. bis zum 18. Tag

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