SachsenWaffenkundeSN-WAF-1-2026

Auf dem Weg in Ihren Jagdbezirk werden Sie auf dem Jägernotweg im fremden Jagdbezirk von einem tollwutverdächtigen Fuchs angegriffen. Sie erlegen den Fuchs. Haben Sie sich strafbar gemacht?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, es lag eine zu rechtfertigende Notstandssituation vor.

  • A)Nein, es lag eine zu rechtfertigende Notstandssituation vor.
  • B)Ja, Sie haben vorsätzlich fremdes Jagdrecht verletzt.
  • C)Ja, Sie hätten den Fuchs mit anderen Mitteln abwehren oder sich dem Angriff rechtzeitig entziehen müssen.

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