SachsenJagdkundeSN-JAG-543-2026

Auf einer Gesellschaftsjagd wurde ein Überläufer weidwund geschossen. Wer bestimmt den Zeitpunkt der Nachsuche?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der zuständige Jagdleiter.

  • A)Der betreffende Schütze.
  • B)Der zuständige Jagdleiter.
  • C)Der Schweißhundeführer.

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