SachsenRechtSN-REC-275-2026

Auf einer jagdlichen Einrichtung hat ein Waldbesucher Platz genommen. Was dürfen Sie als Jäger tun?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ohne Befugnis ist das Betreten von Jagdeinrichtungen verboten, so dass Sie ihn zum Verlassen auffordern können.

  • A)Ohne Befugnis ist das Betreten von Jagdeinrichtungen verboten, so dass Sie ihn zum Verlassen auffordern können.
  • B)Der Besucher ist berechtigt jagdliche Einrichtungen zur Tierbeobachtung zu nutzen Deshalb sind diese gemäß VGS JAGD in Ordnung zu halten Sie nutzen eine andere Einrichtung
  • C)Sie sind berechtigt mit dem Einsatz der Jagdwaffe zu drohen

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