SachsenRechtSN-REC-24-2026

Auf welche Tätigkeiten erstreckt sich die Jagdausübung?

Kurze Antwort

Richtig ist: Auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.

  • A)Auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild
  • B)Auf das Hegen, Pflegen, Erlegen und Verwerten von Wild
  • C)Auf die Erhaltung, das Hegen und die planmäßige Bewirtschaftung von Wild

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