SachsenRechtSN-REC-219-2026

Begeht der Jagdleiter eine Straftat, wenn er einen Hasen einem Dritten überlässt, ohne diesen vorher aufgebrochen zu haben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Nein
  • B)Ja
  • C)Nur dann, wenn der Treiber nach dem 01.02.2004 (Datum des Inkrafttretens der neuen EG Lebensmittelhygieneverordnung 852/2004) geboren wurde

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