SachsenWaffenkundeSN-WAF-85-2026

Bei der letzten Jagd auf Schwarzwild haben Sie festgestellt, dass Ihnen doch noch erhebliche Fertigkeiten beim Flüchtigschießen fehlen. Dürfen Sie in Ihrem Jagdbezirk ein Übungsschießen vornehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, Übungsschießen dürfen nur auf zugelassenen Schießplätzen erfolgen.

  • A)Ja
  • B)Ja, aber nur wenn ein zweiter Jäger dabei ist
  • C)Nein, Übungsschießen dürfen nur auf zugelassenen Schießplätzen erfolgen

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