SachsenRechtSN-REC-159-2026

Bei der Vorlage des Jagdpachtvertrages bei der Jagdbehörde handelt es sich um?

Kurze Antwort

Richtig ist: Anzeige des Jagdpachtvertrages.

  • A)Bestätigung des Jagdpachtvertrages
  • B)Abstimmung des Pachtzinses mit der Jagdbehörde
  • C)Anzeige des Jagdpachtvertrages

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