SachsenJagdkundeSN-JAG-483-2026

Bei einer Gesellschaftsjagd auf Wasserwild ist es verboten:

Kurze Antwort

Bei einer Gesellschaftsjagd auf Wasserwild ist es verboten, auf flach abstreichendes Wasserwild zu schießen.

  • A)Auf über 15 m hoch fliegende Enten zu schießen
  • B)Mehr als 20 Jagdhunde zum Stöbern in die Schilfpartien zu schicken
  • C)Auf flachabstreichendes Wasserwild zu schießen
Erklärung

Schrote können bei einem flachen Aufprallwinkel von der Wasseroberfläche abprallen und Personen gefährden. Vor jedem Schuss muss sich der Schütze vergewissern, dass niemand gefährdet wird.

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