SachsenRechtSN-REC-108-2026

Bei welcher Behörde ist in Sachsen die Ansiedlung von Rebhühnern zu beantragen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Bei der oberen Jagdbehörde.

  • A)Bei der unteren Naturschutzbehörde
  • B)Bei der oberen Jagdbehörde
  • C)Bei der unteren Jagdbehörde

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