SachsenVerbraucherschutzSN-VER-150-2026

Beim Aufbrechen fällt Ihnen auf, dass die Leber gelblich-lehmig verfärbt ist. Müssen Sie dieses Tier zur Fleischuntersuchung anmelden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, diese Veränderung ist als bedenkliches Merkmal anzusehen.

  • A)Nein
  • B)Es ist nur die Leber zu entfernen
  • C)Ja, diese Veränderung ist als bedenkliches Merkmal anzusehen

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