SachsenWaffenkundeSN-WAF-111-2026

Benötigt ein Jagdausübungsberechtigter zum Ein- oder Anschießen einer Jagdwaffe in seinem Jagdbezirk eine besondere waffenrechtliche Erlaubnis?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, es ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis notwendig.

  • A)Nein, es ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis notwendig
  • B)Ja, aber nur für das Einschießen
  • C)Nur für das Anschießen mit mehr als fünf Büchsenpatronen bedarf es einer gesonderten Erlaubnis

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