SachsenRechtSN-REC-177-2026

Benötigt man zur Ausübung der Fangjagd einen Jahresjagdschein?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, es handelt sich um Jagdausübung gemäß Bundesjagdgesetz.

  • A)Nein, es handelt sich nicht um Jagdausübung
  • B)Ja, es handelt sich um Jagdausübung gemäß Bundesjagdgesetz
  • C)Ja, aber nur für den Fang von Füchsen mit sofort tötenden Fangeisen

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