SachsenRechtSN-REC-278-2026

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen nach Bundesjagdgesetz:

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Mehrheit sowohl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.

  • A)Der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen
  • B)Der Mehrheit sowohl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche
  • C)Die Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen

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