SachsenJagdkundeSN-JAG-539-2026

Besitzen Minke im Freistaat Sachsen eine Jagdzeit?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, ganzjährig jagdbar unter Beachtung von § 22 Abs. 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes.

  • A)Nein, sie unterliegen in Sachsen nicht dem Jagdrecht und sind deshalb ganzjährig geschont
  • B)Ja, vom 16. Oktober bis 28. Februar (genau wie Stein- und Baummarder)
  • C)Ja, ganzjährig jagdbar unter Beachtung von § 22 Abs. 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes

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