SachsenJagdkundeSN-JAG-281-2026

Besitzt Gamswild im Freistaat Sachsen eine Jagdzeit?

Kurze Antwort

Richtig ist: Vom 1. August bis 31. Januar.

  • A)Da Gamswild in Sachsen nicht natürlich vorkommt, darf aus Tschechien eingewechseltes oder eingebürgertes Gamswild nicht bejagt werden - es ist ganzjährig geschont
  • B)Vom 1. August bis 31. Januar
  • C)Gamswild ist im Freistaat Sachsen eine unerwünschte Wildart und muss aus diesem Grund bei Vorkommen immer erlegt werden - ganzjährig jagdbar

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Sachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten