SachsenRechtSN-REC-178-2026

Besteht nach dem Sächsischem Jagdgesetz eine Pflicht zur technischen Überprüfung von Jagdwaffen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, jeder Jäger hat seine Jagdwaffe von sich aus je nach Gebrauch überprüfen zu lassen.

  • A)Ja, innerhalb von 12 Monaten bei einem zugelassenen Büchsenmacher
  • B)Nein, jeder Jäger hat seine Jagdwaffe von sich aus je nach Gebrauch überprüfen zu lassen
  • C)Ja, alle drei Jahre sind Lang- und Kurzwaffen dem TÜV vorzulegen

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