SachsenVerbraucherschutzSN-VER-130-2026

Darf ausgetretener Panseninhalt aus dem Wildkörper gewischt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ein Auswischen mit sauberen Lappen ist zulässig
  • B)Nein
  • C)Nur unter Verwendung von sauberem Bachwasser darf ausgewischt werden

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