SachsenRechtSN-REC-41-2026

Darf der Jagdausübungsberechtigte Sonnentau der Natur entnehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Ja, mit Zustimmung des Grundeigentümers
  • C)Nein

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