SachsenRechtSN-REC-26-2026

Darf der Jagdschutzberechtigte einen Wilderer stellen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn der Wilderer auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt wird.

  • A)Ja, wenn der Wilderer auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt wird
  • B)Nein, er wartet bis er flüchtet
  • C)Nein

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