SachsenRechtSN-REC-65-2026

Darf die Jagd auf Grundflächen ausgeübt werden, die zu keinem Jagdbezirk gehören?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, sofern keine Gestattung zur beschränkten Jagdausübung vorliegt.

  • A)Ja, durch Bedienstete im Auftrag des Staates
  • B)Nein, sofern keine Gestattung zur beschränkten Jagdausübung vorliegt
  • C)Ja, mit schriftlicher Genehmigung der obersten Jagdbehörde

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