SachsenWaffenkundeSN-WAF-117-2026

Darf ein Jäger die wiedergeladene Munition eines Sportschützen mit Berechtigung zur Wiederladung verschießen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, das darf er nicht.

  • A)Nein, das darf er nicht.
  • B)Ja, das darf er, wenn der Sportschütze, der die Munition geladen hat, über 18 Jahre alt ist.
  • C)Ja, das darf er, wenn die Munition auf Schalenwild zugelassen ist.

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