SachsenVerbraucherschutzSN-VER-195-2026

Darf ein Jäger ein Stück Rehwild, bei dem er keine krankhaften Veränderungen festgestellt hat, in der Decke ohne vorherige amtliche Untersuchung an eine Gaststätte in seinem Jagdbezirk verkaufen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Nein
  • B)Ja
  • C)Ja, aber nur, wenn er den Gastwirt zur Trichinenschau schriftlich beauftragt.

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