SachsenWaffenkundeSN-WAF-289-2026

Darf ein Jäger während der Jagd ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von 14 cm führen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, zur Jagdausübung kann der Jäger ein solches Messer führen.

  • A)Nein, Messer mit einer Klingenlänge über 12,5 cm sind grundsätzlich verboten.
  • B)Das darf man nur als Schweißhundeführer oder Durchgehschütze.
  • C)Ja, zur Jagdausübung kann der Jäger ein solches Messer führen.

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