SachsenRechtSN-REC-134-2026

Darf ein Jagdausübungsberechtigter Maßnahmen ergreifen, die zur Ausrottung von Raubwild führen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, es ist ein artenreicher und gesunder Wildbestand zu erhalten, zu dem auch das Raubwild gehört.

  • A)Ja, nur bei Gefahr von Wildseuchen
  • B)Nein, es ist ein artenreicher und gesunder Wildbestand zu erhalten, zu dem auch das Raubwild gehört
  • C)Zeitlich beschränkte Ausrottungen bedürfen der Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde

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