SachsenWaffenkundeSN-WAF-226-2026

Darf man als Inhaber einer WBK, in der die Pistole 9 mm Para und Munitionserwerb eingetragen ist, auch Munition im kleineren Kaliber, z.B. 7,65 mm, erwerben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, man darf nur Kurzwaffenmunition in dem Kaliber erwerben, welches in der WBK eingetragen ist.

  • A)Nein, man darf nur Kurzwaffenmunition in dem Kaliber erwerben, welches in der WBK eingetragen ist.
  • B)Ja, das darf man, wenn man einen gültigen Jagdschein besitzt und die Munition zum Fangschuss braucht.
  • C)Ja, mit einer Sondergenehmigung der zuständigen Jagdbehörde darf man das.

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