SachsenRechtSN-REC-75-2026

Darf sich der Jagdausübungsberechtigte einen toten Mäusebussard aneignen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
  • C)Er ist an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie abzugeben

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