SachsenWaffenkundeSN-WAF-165-2026

Das Patronenlager Ihrer Flinte wird von 65 auf 70 mm aufgerieben. Ist deshalb ein erneuter amtlicher Beschuss notwendig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Nein, da es sich um kein wesentliches Teil einer Handfeuerwaffe handelt
  • B)Ja
  • C)Nur wenn das Patronenlager auf 76 mm (12/76 Magn.) erweitert wird

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