SachsenJagdkundeSN-JAG-236-2026

Das Unterlassen einer notwendigen Nachsuche verstößt gegen:

Kurze Antwort

Richtig ist: Tierschutz- und Jagdgesetz.

  • A)Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Brauchbarkeit von Jagdhunden
  • B)Keine Vorschriften da das Unterlassen einer Nachsuche auf angeschweißtes Wild nicht strafbar ist
  • C)Tierschutz- und Jagdgesetz

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