SachsenRechtSN-REC-133-2026

Der Bürgermeister einer Stadt bittet den zuständigen Jagdpächter auf dem Friedhof Wildkaninchen zu schießen. Ist der Jagdpächter dazu befugt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, es handelt sich um einen befriedeten Bezirk.

  • A)Nein, es handelt sich um einen befriedeten Bezirk.
  • B)Ja, aber nur mit einer kleinkalibrigen Büchse, um die Totenruhe nur geringfügig zu stören.
  • C)Der Jagdpächter ist im Sinne der Hege und im Rahmen des Jagdschutzes dazu verpflichtet, auf den Wildkaninnchenbesatz mit einer entsprechenden Jagdwaffe Einfluss zu nehmen, um Schäden auf dem Friedhof verhindern zu helfen.

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