SachsenRechtSN-REC-44-2026

Der durch Schwarzwild auf einem Golfplatz angerichtete Schaden ist:

Kurze Antwort

Der durch Schwarzwild auf einem Golfplatz angerichtete Schaden ist ein nicht ersatzpflichtiger Wildschaden.

  • A)Jagdschaden
  • B)Ersatzpflichtiger Wildschaden
  • C)Nicht ersatzpflichtiger Wildschaden
Erklärung

Schwarzwild gehört zwar zu den ersatzpflichtigen Wildarten. Der Schaden auf einem Golfplatz fällt jedoch nicht unter die ersatzpflichtigen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen oder Grundstückserzeugnissen.

Jägerprüfung Sachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten