Kurze Antwort
Der durch Schwarzwild auf einem Golfplatz angerichtete Schaden ist ein nicht ersatzpflichtiger Wildschaden.
Schwarzwild gehört zwar zu den ersatzpflichtigen Wildarten. Der Schaden auf einem Golfplatz fällt jedoch nicht unter die ersatzpflichtigen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen oder Grundstückserzeugnissen.
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