SachsenWaffenkundeSN-WAF-225-2026

Der Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheineses fährt in sein Jagdrevier zur Jagd. Ist der Jäger berechtigt seine Waffen auf dem Weg zur Jagd zu führen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, jedoch nicht schussbereit.

  • A)Ja, jedoch nicht schussbereit
  • B)Ja, aber nur wenn er über einen auf diese Waffen ausgeschriebenen Waffenschein verfügt.
  • C)Nein, die Waffen sind nicht zugriffs- und schussbereit, lediglich zu transportieren.

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