SachsenJagdkundeSN-JAG-303-2026

Der Jäger darf seine Waffe bei einer Ansitz-Drückjagd laden, sobald:

Kurze Antwort

Richtig ist: Dieser seinen Stand eingenommen hat.

  • A)Die Treiber Stellung bezogen haben.
  • B)Dieser seinen Stand eingenommen hat.
  • C)Dieser sich auf dem Weg zum Stand befindet.

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